Kostenpflichtige Angebote

      Coaching

Zielgruppe

Führungs- und Fachkräfte des höheren und gehobenen Dienstes

Seminarbeschreibung

Coaching als eine auf den Bedarf des Einzelnen abgestimmte individuelle Form der
Fortbildung unterstützt Führungs- und Fachkräfte durch eine personen-, prozess- und
organisationsbezogene, interaktive Beratung und Begleitung dabei, im jeweiligen beruflichen
Kontext kurzfristig maßgeschneiderte Lösungsansätze für konkrete Probleme oder
individuelle Fragestellungen zu finden. Gestärkt wird dabei die Fähigkeit zur Selbstreflexion
und -steuerung bis hin zur Optimierung der Entscheidungs- und Führungsqualitäten.
Ebenso werden verdeckte Ressourcen und Potentiale identifiziert, analysiert
und nutzbar gemacht. Ein Coaching kann sinnvoll sein:
- zur Begleitung von persönlichen oder organisatorischen Veränderungsprozessen,
- zur Stärkung und Verbesserung der Führungspersönlichkeit und der eigenen Professionalität,
- zur Standortbestimmung in Phasen organisatorischer oder persönlicher Neuorientierung,
- zur Konfliktbegleitung in Krisensituationen im beruflichen Kontext,
- zum gezielten Erwerb bestimmter Kompetenzen (z. B. individuelles Rhetorik- und
Medientraining).

Die Freiwilligkeit der Teilnahme an einem Coaching ist zentrale Voraussetzung für
dessen Erfolg.

Die LAköV berät und unterstützt bei der Auswahl und Vermittlung eines geeigneten
Coaches. Die Anfrage oder Anmeldung zu einem Coaching ist auf dem Dienstweg
unter Einbindung des Personalreferats/-dezernats über die Fortbildungsbeauftragten
des Ressorts an die LAköV zu richten. Dabei sind neben dem Aufgabenspektrum des
Coachees sowohl die Gründe für das Coaching als auch inhaltliche Schwerpunkte
und das Ziel, welches mit dem Coaching erreicht werden soll, zu benennen. Die
LAköV empfiehlt entsprechend des angemeldeten spezifischen Bedarfes geeignete
Coaches. Der Coachee entscheidet sich nach einem ersten Kontakt, welcher dem
Kennenlernen dient, mit welchem Coach er zusammenarbeiten möchte.

Da Coachings kostenpflichtige Veranstaltungen sind und die beauftragende Behörde
die Kosten der Maßnahme trägt, legt diese den Umfang des Coachings fest (in der
Regel 6 - 10 Stunden). Das Coaching führen Coachee und Coach nach Maßgabe
ihrer individuellen Absprachen durch. Ort, Zeit und Dauer der einzelnen Sitzungen
sind nicht vorgegeben.

Selbstverständlich werden die bei der Auftragsklärung oder während eines konkreten
Coachings bekannt gewordenen Sachverhalte sowohl von der LAköV als auch vom
Coach absolut vertraulich behandelt.

Ansprechpartnerin
Frau Winge

Letzte Aktualisierung: 28.11.2022 18:14